Stallpflicht für Geflügel im Kreis Herford

Stallpflicht für Geflügel im Kreis Herford

Kreis Herford. Im gesamten Kreis Herford gilt ab Donnerstag, 04. März 2021 eine Stallpflicht für Geflügel. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wurde am 03. März 2021 erlassen und findet sich im Amtsblatt des Kreises Herford (www.kreis-herford.de).

Zum Schutz der Geflügelhaltungen vor einer Ansteckung durch infizierte Wildvögel wird im gesamten Regierungsbezirk Detmold eine flächendeckende Aufstallpflicht angeordnet.

Damit gehen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW – kurz MULNV NRW – und die Kreisveterinäre in OWL auf Nummer sicher.

 Geflügelpest in OWL angekommen

In einem Entenmastbetrieb im Kreis Gütersloh sowie einer Hobbygeflügelhaltung im Kreis Paderborn besteht der Verdacht des  Ausbruchs der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt.

Entnommene Proben aus den beiden betroffenen Betrieben wurden bereits im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL (CVUA-OWL) untersucht und der Erreger Influenza A (Subtyp H5) nachgewiesen. Die formale Bestätigung des Befundes und die weitere Identifikation des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) stehen allerdings noch aus.

Die Veterinärbehörden der Kreise Gütersloh und Paderborn ordneten die Tötung sämtlichen seuchenverdächtigen Geflügels sowie weitere Schutzmaßnahmen an, um die Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern.

In Deutschland wird die Geflügelpest des Subtyps H5 seit Ende Oktober vor allem bei wildlebendem Wassergeflügel festgestellt. Eine Übertragung des aktuellen Virustyps auf den Menschen ist  nach derzeitigem Erkenntnisstand nur in Ausnahmefällen und nur bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel möglich.

Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für Hobbyhaltungen

Sämtliches Geflügel (Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) muss entweder in einem geschlossenen Stall oder in besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer Seitenbegrenzung versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Das gilt sowohl für gewerbliche, landwirtschaftliche als auch für private Geflügelhaltungen.

Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die häufig tödlich verläuft. Hühner und Puten erkranken besonders schwer. Behalten Sie Ihre Tiere daher genau im Blick und wenden Sie sich bei Krankheitserscheinungen und plötzlichen Todesfällen rechtzeitig an einen Tierarzt! “ erklärt Dr. Tanja Hochstetter, Leiterin vom Veterinäramt des Kreises Herford.

Alle Bürger*innen werden gebeten, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel zu melden. Diese Vogelarten gelten als Indikatortiere für die Tierseuche und werden zur Früherkennung labordiagnostisch auf das Virus untersucht. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford ist bei Meldungen und Nachfragen zur Geflügelpest per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-herford.de oder telefonisch unter 05221 131641 erreichbar.

 

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