Impfungen im Kreis Herford

Impfungen im Kreis Herford: Einzelfallentscheidungen geregelt – So ist das weitere Vorgehen im März

 

Kreis Herford. Mit dem „Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19“ des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Landesregierung Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Somit sind nun Einzelfallentscheidungen zur vorzeitigen Impfung von Menschen mit Vorerkrankungen möglich, die sich in der Impfverordnung nicht wiederfinden. Der Kreis Herford hat nun die Möglichkeit, über entsprechende Anträge selbst zu entscheiden.

 

Landrat Jürgen Müller hat bereits vor einigen Wochen eine solche Regelung seitens des Ministeriums gefordert, denn in dieser Zeit sind bereits über 150 Anfragen bezüglich priorisierter Impfungen beim Kreis-Gesundheitsamt eingegangen. Die nun festgelegten Regelungen sehen wie folgt aus:

 

Grundsätzlich wenden sich Personen mit Vorerkrankungen an ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt. Er wird ein ärztliches Zeugnis über eine Priorisierung ausstellen. Der Arzt bescheinigt die Zugehörigkeit zur Gruppe 2 „Hohe Priorität“ oder zur Gruppe 3 „Erhöhte Priorität“. Auch die Informationen zur Terminvergabe erhalten Personen mit Vorerkrankungen bei ihrem Hausarzt.

 

Personen mit seltenen Vorerkrankungen – also Vorerkrankungen, die nicht in der Corona-Impfverordnung aufgeführt sind und somit nicht explizit bei der Definition der Gruppen 2 und 3 genannt sind – und Personen mit  einem sehr hohen bzw. hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2 haben die Möglichkeit, beim Kreis einen Antrag auf Impfung mit hoher Priorität zu stellen. Dieser zielt auf die Zuordnung in die Impfgruppe 2 bzw. 3 ab. Zuvor muss jedoch der Hausarzt oder behandelnde Arzt diesen Personen eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, um die Einstufung in eine Priorisierungsgruppe zu erklären. Der Antrag kann beim Gesundheitsamt des Kreises Herford gestellt werden.

 

Darüber hinaus gibt es sogenannte übergesetzliche Einzelfallentscheidungen. Das bedeutet: Außergewöhnliche Einzelfälle, die aufgrund einer Erkrankung, die nicht explizit bei der Definition der Gruppen 2 und 3 genannt ist, auf eine vorgezogene Impfung angewiesen sind, können direkt beim Kreis Herford einen „Höchstprioritätsantrag“ stellen. Zu diesen Fällen zählen zum Beispiel eine bevorstehende Organtransplantation oder eine unmittelbar anstehende Chemotherapie. Für den Antrag muss kein ärztliches Zeugnis, jedoch alle vorliegenden Befunde eingereicht werden. Wird der Antrag bewilligt, können die betroffenen Personen sofort ein Impfangebot bekommen.

 

Die Anträge können per Fax an 05221 – 13 17 21 50 oder per Mail an impfzentrum-beschwerdestelle@kreis-herford.de gesendet werden. 

Weitere Regelungen zur Durchführung der Impfungen: So geht es im März weiter

Seit Anfang dieser Woche liegen dem Kreis weitere Regelungen des Gesundheitsministeriums zur Durchführung der Impfungen vor. Die Personen mit einem ärztlichen Zeugnis bzw. mit  einem Bescheid des Gesundheitsamtes haben die Möglichkeit, entsprechend des vom MAGS festgelegten Impfplans geimpft zu werden. Nach Abschluss der laufenden Impfungen der Gruppe mit höchster Priorität folgen nur die Gruppen 2 (Hohe Priorität) und 3 (Erhöhte Priorität).

Wer zu den Gruppen 2 und 3 gehört, ist durch die Coronavirus-Impfverordnung definiert (siehe Tabelle unten). Ab dem 08. März können Berufsgruppen der Gruppe 2 geimpft werden. Die Arbeitgeber der relevanten Berufsgruppen können hierfür eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Informationen zum Ablauf der Terminvergabe bei den relevanten Berufsgruppen gibt der Kreis Herford zeitnah bekannt. Nach aktuellen Planungen soll diese Personengruppe vorrangig mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca geimpft werden – insofern die Personen nicht älter als 65 Jahre sind.

Ab Ende März sollen dann die Personen der Gruppe 2 mit Vorerkrankungen – wie z.B. schwerer Diabetes – geimpft werden. Den Nachweis einer Vorerkrankung kann der Hausarzt mittels ärztlichen Zeugnisses bescheinigen.

Ab Mai 2021 sollen dann Personen über 70 Jahren ein Impfangebot gemacht werden. Hierzu werden die Kommunen die Personengruppe über die Terminvergabe informieren.

Der Zeitplan für Impfungen der Gruppe 3 ist noch offen. Die in der Tabelle aufgeführten Berufsgruppen der Gruppe 3 wenden sich an ihren Arbeitgeber. Personen über 60 Jahre werden postalisch von den Kommunen informiert.

Priorisierungsgruppen 2 und 3 nach der Coronavirus-Impfverordnung:

Gruppe 2 „Hohe Priorität“ Gruppe 3 „Erhöhte Priorität“
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben

 

Personen mit Vorerkrankungen:

a) Personen mit Trisomie 21,

b) Personen nach Organtransplantation,

c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,

e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),

g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

 

 

Berufsgruppen und Weitere:

• Grund-und Förderschullehrer

• Beschäftigte in Kitas und Kindertagespflege

• Polizei (zunächst Einsatzhundertschaften) sowie Soldat*innen

• Ambulant tätiges medizinisches Personal mit Patientenkontakt

• Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung

• Pflegende Angehörige

• Kontaktpersonen von Schwangeren

• Obdachlosen-, Asylunterkünfte

 

Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

 

Personen mit Vorerkrankungen:

a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Regenerationsphase mehr als fünf Jahre beträgt,

b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,

c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,

d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,

e) Personen mit Asthma bronchiale,

f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,

g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),

h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)

 

 

Berufsgruppen und Weitere:

• Lebensmitteleinzelhandel

• Weitere medizinische Einrichtungen, z.B. Labore

• Besonders relevante staatliche Einrichtungen und Personengruppen

• Kritische Infrastruktur, Z.B. Transport der Energieversorgung

• Weitere Lehrkräfte sowie Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe

•  Weitere pflegende Angehörige sowie Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen

 

 

 

 

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