Geflügelpest bei einem Wildvogel in Herford nachgewiesen

Kreis Herford. Bei einer in Herford an der Werre tot aufgefundenen Kanadagans wurde der Geflügelpesterreger Influenza A H5N1 nachgewiesen. Der am 10.11.22 durch das CVUA OWL in Detmold  festgestellte Verdacht wurde heute durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bestätigt.

Es handelt sich um den ersten bestätigten Fall im Kreisgebiet, alle anderen bislang durch das Veterinäramt zur Untersuchung eingesandten Proben bzw. Tierkörper wurden negativ auf das Virus getestet.

Der Befund bereitet den Veterinären Sorge. „Er zeigt uns, dass das Virus auch bei uns im Kreisgebiet angekommen ist und die Geflügelpestsituation sich weiter zuspitzt“, so Dr. Tanja Hochstetter, Leiterin des Kreis-Veterinäramtes. In den vergangenen Wochen wurden im nur wenige Kilometer entfernten Bad Salzuflen mehrere an Geflügelpest verendete Wildvögel aufgefunden.

Neben festgestellten Fällen bei Wildvögeln sind seit dem 01.10.2022 in NRW bisher 10 Ausbrüche in Nutztierhaltungen verzeichnet worden. In OWL ist der Kreis Gütersloh mit vier Ausbruchsbetrieben am stärksten betroffen.

 

Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für Hobbyhaltungen

 

Alle Geflügelhalter*innen sind zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen. Das derzeitige Influenza-A-Virus ist sehr aggressiv. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Zahlreiche Tiere verenden, weiterhin kommt es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

 

„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die häufig tödlich verläuft. Hühner und Puten erkranken besonders schwer. Behalten Sie Ihre Tiere daher genau im Blick und wenden Sie sich bei Krankheitserscheinungen und plötzlichen Todesfällen rechtzeitig an einen Tierarzt“, erklärt Dr. Hochstetter.

Eine Möglichkeit, Geflügel gegen das Virus zu impfen oder  erkrankte Tiere zu behandeln, gibt es nicht. Infizierte Bestände müssen daher leider immer getötet werden.

 

Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

 

 

Bislang noch keine Aufstallpflicht

 

Eine Aufstallpflicht – wie im Frühjahr 2021 – besteht im Kreis Herford bislang nicht. Der Kontakt, auch indirekt, zwischen Haus- und Wildgeflügel sollte aber dringend vermieden werden. Dies kann beispielsweise auch durch nach oben gegen Einträge gesicherte, abgedeckte Ausläufe, die mit einer Seitenbegrenzung versehen sind, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, geschehen.

 

Dr. Hochstetter: „Jeder Halter von freilaufendem Geflügel sollte sich bereits jetzt Gedanken machen, wie die Tiere im Falle einer Aufstallpflicht tierschutzgerecht und sicher untergebracht werden können. Von weiteren positiven Fällen und einer sich über den kommenden Winter verschärfenden Lage ist nach dem aktuellen Stand der Dinge leider auszugehen“.

 

Jeglicher Geflügelbestand (auch Kleinsthaltungen mit einstelliger Tierzahl) ist den Veterinärbehörden zu melden. Unabhängig von aktueller Seuchenlage und Standort der Tierhaltung sind alle Geflügelhalter*innen grundsätzlich verpflichtet, ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW und im Veterinäramt zu melden. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Ein Meldeformular ist auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse NRW und des Kreises Herford abrufbar.

 

Zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N1 auf den Menschen ist es bislang nicht gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und sich aktuell über den Vogelzug vermehrt in Deutschland ausbreitet.

 

 

Tote Wasser- und Greifvögel dem Veterinäramt melden

 

Alle Bürger*innen werden gebeten, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel zu melden. Diese Vogelarten gelten als Indikatortiere für die Tierseuche und werden zur Früherkennung labordiagnostisch auf das Virus untersucht. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford ist bei Meldungen und Nachfragen zur Geflügelpest per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-herford.de oder telefonisch unter 05221 131641 erreichbar. Weitergehende Informationen, Merkblätter und Links zur Geflügelpest finden Sie unter www.kreis-herford.de.

 

 

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