Kreisel Herford-Elverdissen kann vergrößert werden

Kreis Herford-Herford. Die Planung um den Unfallschwerpunkt am Elverdisser Kreisel hat eine überraschende Wendung genommen. Die Unfallkommission beim Straßenverkehrsamt des Kreises Herford hat sich in dieser Woche (23.10.2019) noch einmal mit dem Thema „Kreisel Herford-Elverdissen“ befasst. Grund war eine neue Entwicklung bei den Verhandlungen über den Grundstücksankauf, der für einen Ausbau des Kreisels benötigt wird.

An dem Kreisel hatten sich vermehrt Unfälle ereignet – maßgeblich weil der Querschnitt des Kreisels zu klein ist. Unterschiedliche Maßnahmen wie große Warntafeln, Markierungen und Stoppschilder haben die Unfallsituationen entschärft, waren aber als Dauerlösung nicht vorgesehen. Ursprünglich hatten die Mitglieder der Unfallkommission wegen des zu geringen Platzes keine andere Möglichkeit mehr gesehen, als den Rückbau zu einer Ampelkreuzung als geeignete Maßnahme zu beschließen, um die Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. Denn bis dato konnte der Kreisel nicht vergrößert werden, weil die dafür benötigte Grundstücksfläche nicht erworben werden konnte.

Jetzt wurde dieser Beschluss in der nicht öffentlichen Sitzung am 23.10.2019 rückgängig gemacht. Weil der Grunderwerb kurzfristig doch noch erfolgreich abgeschlossen werden konnte, entschieden die Mitglieder der Unfallkommission, den Kreisel entsprechend der aktuellen technischen Regeln zu vergrößern. Mit dieser Maßnahme soll die Unfallhäufungsstelle nunmehr endgültig der Vergangenheit angehören.

Zunächst müssen die bereits bestehenden Planungen des Kreisels noch im Detail abgeschlossen werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt im Sommer 2020 mit den Baumaßnahmen zu beginnen.

Zusatzinfo
Die Unfallkommission wird vom Straßenverkehrsamt des Kreises Herford geleitet und einberufen. Ziel ist es, den Hergang und die Ursachen von Unfällen zu analysieren und Maßnahmen zu treffen, die die Unfälle verhindern sollen.
In der Unfallkommission kommen zusammen: das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford, die Polizei, die betroffenen Städte und Gemeinden aber auch der zuständige Straßenbaulastträger.

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