Kinderrechte müssen im Grundgesetz verankert werden
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wird am 20. November 30 Jahre alt. Nach der Ratifizierung im Deutschen Bundestag trat die Konvention am 5. April 1992 im Rang eines Bundesgesetzes in Kraft. Gleichwohl ist das Umsetzungsdefizit in Deutschland ernüchternd. Gemeinsam mit 100 weiteren Verbänden fordert deshalb die Bundesvereinigung Lebenshilfe in der “National Coalition” nachdrücklich nachdrücklich die konsequente Umsetzung der UN-KRK. Das Bündnis hat dazu seinen neuen Bericht an die Vereinten Nationen veröffentlicht.
Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien müssen besonders vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. In Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es unter anderem: “Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.”
Doch Ungleichbehandlung von Kindern mit Beeinträchtigung ist täglich erfahrbar. Die Lebenshilfe kämpft deshalb – lesen Sie dazu auch unsere Medienmitteilung – seit Jahren für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die solche Ungleichbehandlungen nicht mehr zulässt. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe: „Kinder mit Behinderung und ihre Familien müssen besonders vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Den Schutz des Grundgesetzes brauchen alle Kinder, daher müssen ihre Rechte dort festgeschrieben werden.“
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