Impftermine für die 12 bis 15-Jährigen freigeschaltet

Kreis Herford. 12 bis 15-Jährige können sich in der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger ab dem 06. Januar 2022 impfen lassen. Die Terminvergabe für diese Altersgruppe ist seit gestern auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-herford.de/Impfstellen freigeschaltet. Da mittwochs und freitags Kinderimpfungen (5 bis 11-Jährige) vorgesehen sind, werden die 12 bis 15-Jährigen, wie alle anderen Personengruppen, in der Impfstelle montags, dienstags und donnerstags geimpft. Für diese Tage stehen jeweils 600 Termine zur Verfügung. Am 31.12.2021 ist die Impfstelle geschlossen.

 

Alternativ können die Termine auch über die Terminbuchungs-Hotline 05221/13-2088 gebucht werden. Allerdings nur, wenn kein Internetzugang  vorhanden ist. Die Hotline ist von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.

 

Die Termine für die Impfstelle werden aus organisatorischen Gründen bedarfsorientiert bzw. laufend freigeschaltet. Sollten keine buchbaren Termine zur Verfügung stehen, kann es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden.

 

Wie bei den 5 bis 11-Jährigen müssen auch bei den 12 bis 15-Jährigen die sorgeberechtigten Personen eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschreiben und ihr Kind zudem zu dem Termin begleiten. Die entsprechenden Formulare sind unter www.kreis-herford.de/Impfstellen zu finden. Zudem muss ein Dokument zum Nachweis des Geburtsdatums des Kindes vorgelegt werden (z. B. Ausweis, Reisepass, Schülerausweis, Krankenkassenkarte, Geburtsurkunde etc.).

 

In der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger sind fünf Impfstraßen in Betrieb. Da sowohl BioNTech als auch Moderna verimpft werden, richtet sich das Impfangebot für Erst- und Zweitimpfungen an alle Personen ab 12 Jahren. Auffrischungsimpfungen erfolgen für alle Personen ab 18 Jahren. An den ausgewählten Tagen werden ausschließlich 5 bis 11-Jährige mit dem Kinderimpfstoff der Fa. BioNTech geimpft.

 

Im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte muss der Abstand zwischen der zweiten Impfung der Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung mindestens 3 Monate betragen. Digitale Impfzertifikate (QR-Code) können in der Impfstelle nicht ausgestellt werden. Apotheken stellen diese jedoch bei Vorlage des Impfausweises kostenlos aus.

 

Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immunschwache bzw. immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.

 

Die abschließende Entscheidung über die Impfung trifft der jeweilige Impfarzt.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert