Genesenen-Zertifikate ab sofort durch Apotheken und Arztpraxen

Genesenen-Zertifikate ab sofort durch Apotheken und Arztpraxen ausgestellt – und nicht mehr durch das Gesundheitsamt

 

Kreis Herford. Um viele Angebote und Dienstleistungen wahrnehmen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger ihre Immunisierung gegen das Coronavirus nachweisen. Eine Immunisierung liegt durch einen vollständigen Impfschutz (nach einer überstandenen Infektion reicht auch eine Impfung) oder auch durch eine überstandene Infektion vor. Um Letzteres nachweisen zu können, benötigt man eine sogenannte Genesenen-Bescheinigung bzw. ein sogenanntes Genesenen-Zertifikat.

 

Dieses Zertifikat wurde bislang durch das Kreis-Gesundheitsamt ausgestellt. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss das durch die Apotheken und Arztpraxen übernommen werden. Der Kreis Herford kann also Anfragen für eine entsprechende Genesenen-Bescheinigung nicht mehr entgegennehmen.

 

 

Wie besorge ich mir eine Genesenen-Bescheinigung?

Voraussetzung für eine entsprechende Bescheinigung ist ein positiver Testnachweis auf das Coronavirus, der mindestens 28 Tage und höchstens 180 Tage alt sein muss bzw. darf. Diese Testdokumentation kann sich dort besorgt werden, wo der Test zuvor gemacht wurde – etwa in der entsprechenden Teststelle, Apotheke oder Arztpraxis. Wichtig: Der Test muss mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt sein (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).

 

Die Testdokumentation muss dann in einer Arztpraxis oder einer Apotheke vorgelegt werden. Dort wird das digitale Genesenen-Zertifikat ausgestellt.

 

 

Wie lange ist die Genesenen-Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung gilt ab dem 28. Tag und bis zum 180. Tag nach Bestätigung des positiven Testergebnisses.

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