Gewässerschauen starten in der kommenden Woche

Gewässerschauen starten in der kommenden Woche: Gewässer schützen und Missstände feststellen

 

 

Kreis Herford. Vom 07. bis zum 31.März.2023 werden wieder die diesjährigen Gewässerschauen durch Mitarbeitende des Kreises Herford und den jeweiligen Städten und Gemeinden durchgeführt. Gewässerschauen finden alljährlich an verschiedenen Fließgewässern im Kreis Herford statt, um Missstände an den Gewässern festzustellen und zu beheben. In diesem Jahr werden insgesamt 10 Gewässer und einige Nebengewässer in 8 Kommunen des Kreises überprüft (Anmerkung: s.Liste im Anhang).

 

Daneben soll auch der Zustand der Gewässer im Hinblick auf Entwicklungsmöglichkeiten zur ökologischen Aufwertung betrachtet werden. Viele Gewässer sind in den vergangenen Jahrzehnten durch Gewässerausbauten von ihren gewässerbegleitenden Auen und Niederungen abgeschnitten worden, oft durch Begradigungen. Die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse führen schnell zu Hochwasser, da der natürliche Rückhalteraum für diese große Menge an Niederschlagswasser fehlt.

 

Ufer und Wasserkörper bilden eine funktionale und ökologische Einheit. Gewässeranliegern ist oft nicht bewusst, dass das Ufer einen wichtigen Lebensraum für viele amphibische Pflanzen- und Tierarten bildet und einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität leistet. Für eine natürliche Entwicklung muss dem Gewässer genügend Freiraum zugestanden werden.

Selbst kleinere Bäche und Wassergräben entlang von Ackerflächen haben einen hohen Stellenwert für die Selbstreinigungskräfte des gesamten Wassereinzugsgebietes, da ihr Bachbett dicht mit Mikroorganismen besiedelt ist. Auch stehen diese kleinen Gewässer im Austausch mit dem Grundwasser. In verrohrten Gewässerabschnitten dagegen stirbt die „Bach-Biologie“ und es gibt keinen Austausch mit dem Boden.

Als Folge der Dürren der letzten Jahre trocknen kleinere Nebengewässer häufig aus. Zu ihrem Schutz sollten Bachanlieger in trockenen Sommern darauf verzichten, Wasser zur Gartenbewässerung aus den Gewässern (bes. mittels einer Pumpe) zu entnehmen.

 

In den letzten Jahren sind bei den Gewässerschauen beispielsweise immer wieder Ablagerungen von Gartenabfällen, Ast- und Rasenschnitt, aber auch Bauschutt in den Böschungsbereichen der Gewässer festgestellt worden. Zum einen werden durch diese Ablagerungen die erforderlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen erschwert. Zum anderen führen austretende Sickersäfte, u.a. des sehr nährstoffhaltigen Rasenschnitts, zu einem erhöhten Nährstoffeintrag ins Gewässer. Das wirkt sich unmittelbar negativ auf den ökologischen Zustand des Gewässers aus.

Abgerutschte Gartenabfälle können zudem Gewässerverunreinigungen verursachen. Wenn diese „Geschwemmsel“ sich an Durchlässen und Brücken ablagern, beeinträchtigen sie den Wasserabfluss. Das führt schnell zu einem Rückstau im Gewässer. Bei Hochwasser kann das schnell anliegende Grundstücke gefährden. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 verursachte das Hochwasser auch der kleineren Gewässer enorme Schäden. Daher darf in Zeiten des Klimawandels der Hochwasserschutz nicht unterschätzt werden.

 

Grundstückseigentümer und Anlieger sollten Gartenabfälle und Bauschutt auf keinen Fall im und am Böschungsbereich von Gewässern ablagern. Sofern Gartenabfälle nicht über eine Bio-Tonne entsorgt werden können, sind sie entweder auf einer zugelassenen Kompostierungsanlage oder auf dem eigenen Grundstück außerhalb der Überschwemmungszone mit ausreichendem Abstand zur Böschungsoberkante sachgerecht zu kompostieren. Auch für bauliche Anlagen wie Gartenhäuser oder Schuppen gilt ein Mindestabstand zum Gewässer – dieser Gewässerrandstreifen sollte zwischen 3 und 5Meter betragen. Auch Zäune werden vielfach zu nah am Gewässer errichtet.

 

Jeder Einzelne kann einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer heimischen Natur und der Artenvielfalt leisten, wenn er bei der Anlage und Nutzung seines Grundstückes Rücksicht auf das Gewässer nimmt.

Bei den Gewässerschauen handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, zu deren Erfüllung die Mitarbeitenden auch private Grundstücke betreten dürfen.

 

Die Termine und Strecken der Gewässerschau können in der Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes Nr. 07//2022 vom 15.02.2023 sowie auf der Internetseite des Kreises Herford unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Gew%C3%A4sserschau/ eingesehen oder unter den untenstehenden Telefonnummern erfragt werden.

 

An der Gewässerschau teilnehmen dürfen die gesetzlich berechtigten Personengruppen. Nach dem Landeswassergesetz (§ 95 Landeswassergesetz (LWG) NRW, Gewässer-und Deichschau) sind dies

·         die zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten,

·         die Eigentümer und Anlieger des Gewässers,

·         den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten,

·         die Fischereiberechtigten sowie

·         die untere Naturschutzbehörde

 

Darüber hinaus wird auch Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes oder der Presse Gelegenheit zur Teilnahme gegeben.

 

 

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