Die Mütter des Grundgesetzes

Die Mütter des Grundgesetzes – Ausstellung im Kreishaus

Herford. Im Herforder Kreishaus wird die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ gezeigt. Anlass sind 100 Jahre Frauenwahlrecht und der 70te Geburtstag der Verfassung im Mai 2019. Damit wird auch der Gleichstellungsartikels 3 Abs.2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ 70 Jahre alt.

Auf 17 Plakaten werden Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gezeigt – den vier weiblichen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates. „Wir können diesen Frauen sehr dankbar sein, dass sie sich gegen alle Widerstände für diese klare Formulierung im Grundgesetz eingesetzt haben.“, findet Simona Langenberg, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Herford.

Insgesamt hatte der Parlamentarische Rat 69 Mitglieder, darunter waren die vier Frauen in der Minderheit. Sie setzten sich dennoch in teils sehr heftigen Diskussionen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgreich für den Gleichberechtigungsartikel in der Verfassung ein.

Frieda Nadig, eine der Mütter des Grundgesetzes kommt sogar aus Herford. Sie war bis 1961 Bundestagsabgeordnete der SPD und hat sich auch später noch unermüdlich für die Umsetzung des Gleichstellungsartikels engagiert.

Denn mit der Verankerung im Grundgesetz war erst der erste Schritt zur gesetzlichen Gleichstellung getan. 1949 war die Gleichstellung eher Programm als Realität. Wegen der umfangreichen entgegenstehenden familiengesetzlichen Regelungen brauchte die politische Umsetzung der Gleichstellung noch Zeit und viele weitere gesetzliche Änderungen. Bis 1977 konnte ein Mann den Arbeitsvertrag seiner Frau nach geltendem Recht kündigen, ohne sie zu fragen. „So lange ist das doch noch nicht her, obwohl die Vorstellung heute sehr befremdlich wirkt.“ wundert sich Landrat Jürgen Müller. „Das zeigt die Notwendigkeit auch künftig die Gleichstellung der Geschlechter weiter zu entwickeln.“

Die gesetzlichen Folgewirkungen des Gleichstellungsartikels hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsstellen im Kreis Herford in einem Lesezeichen zusammengefasst. Diese liegen den Grundgesetzen bei, die die Gleichstellungsstellen bei verschiedenen Aktionen kreisweit verteilt haben und die auch am Rande der Ausstellung erhältlich sind.

Erstellt worden ist die Wanderausstellung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ist zum Anlass des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht aktualisiert und erweitert worden. Am Rande der Ausstellung liegen Grundgesetze und eine Broschüre zu den Müttern des Grundgesetzes zum Mitnehmen aus.

Die Ausstellung wird noch bis zum 06.06.2019 in der 3ten Ebene des Kreishauses auf dem Büro der Verwaltungsleitung gezeigt. Die Broschüre zu den Müttern des Grundgesetzes steht auch als Download zur Verfügung: https://www.frauen-macht-politik.de/fileadmin/Dokumente/muetter-grundgesetz-data.pdf

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