Der Bund sollte die Wohnkostenlücke bei Hartz IV schließen

Für fast jede fünfte (19,16 %) Bedarfsgemeinschaft im Hartz-IV-System, die zur Miete wohnt, übernimmt der Staat nicht die vollen Wohnkosten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage “Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen” von Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hervor. Im Schnitt mussten die Betroffenen 82,08 € im Monat aufwenden, um diese Lücke auszugleichen. Geld, das dann für andere lebensnotwendige Ausgaben fehlt.

Dies betrifft im gleichen Ausmaß (19,27 %) auch Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die im Schnitt 94,75 € draufzahlen, und besonders häufig Alleinerziehende, von denen 21,83 % im Schnitt 88,58 € pro Monat aufbringen müssen, um ihre Wohnung nicht zu verlieren.

„In meiner Zeit als Richter am Sozialgericht Detmold habe ich viele Fälle dieser Art erlebt.“ sagt Friedrich Straetmanns, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. „Ich habe gesehen, was solche Entscheidungen der Behörden für die Betroffenen bedeuten. Ein System, das Eltern zwingt, sich zwischen weniger Platz bzw. einer schlechteren Umgebung für ihre Kinder, oder noch weniger Mitteln für Essen, Kleidung, Schulsachen zu entscheiden, ist unmenschlich.“

Insgesamt betrug die Wohnkostenlücke 2018 538 Millionen €.

An den Zahlen der Bundesregierung ist auffällig, wie stark sie sich vor Ort unterscheiden. Von 4,10 % bis 71,40 % der „Kunden“, die sich die Miete vom Mund absparen müssen, ist bei den Jobcentern alles dabei. Um Ungleichbehandlungen zu verhindern, brauchen wir deshalb bundesweite verbindliche Kriterien für die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft. Es muss festgelegt werden, dass die Entscheidungen der Jobcenter auf den tatsächlichen Bedingungen beruhen, zu denen Hartz-IV-Empfänger*innen vor Ort angemessene Wohnungen finden können.

Bisher tragen die Kommunen die Kosten der Unterkunft, und legen selber fest, welche Wohnkosten sie als „angemessen“ übernehmen. Dies stellt eine große Belastung für die Kommunen dar, und macht die Lebensbedingungen für Hartz-IV-Empfänger*innen letztlich von der Kassenlage der Kommune in der sie leben abhängig. Der Bund sollte diese Ausgaben übernehmen. Dies wäre ein Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse, und gäbe den Kommunen Luft für dringend notwendige Investitionen.

Und natürlich helfen wirksame politische Maßnahmen gegen steigende Mieten auch dabei, die Wohnkostenlücke zu schließen. Letzten Endes ist für DIE LINKE klar: Weg mit Hartz IV, her mit der sanktionsfreien Mindestsicherung von 1050 € im Monat. So sichern wir ein menschenwürdiges Leben.

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