Alljährliche Gewässerschauen im Kreis Herford starten
Kreis Herford. In diesem Jahr werden ab dem 12. März die Gewässerschauen durch Mitarbeitende der Unteren Wasserbehörde des Kreises Herford und der jeweiligen Städte und Gemeinden durchgeführt. Jedes Jahr werden verschiedene Gewässer in Augenschein genommen, um im gesamten Kreisgebiet eventuell bestehende wasserwirtschaftliche Missstände aufzudecken. In diesem Jahr werden vom 12. März bis zum 11. April insgesamt 18 Gewässer im Kreisgebiet überprüft (Liste siehe Anhang).
Bei den Gewässerschauen handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises, wozu auch private Grundstücke betreten werden dürfen. In den letzten Jahren sind bei den Gewässerschauen beispielsweise immer wieder Ablagerungen von Gartenabfällen, Ast- und Rasenschnitt, aber auch Bauschutt in den Böschungsbereichen der Gewässer festgestellt worden. Dadurch werden die Sicherheit und der Schutz der Ufer gefährdet und erforderliche Gewässerunterhaltungsmaßnahmen erschwert. Abgerutschte Gartenabfälle können Gewässer verunreinigen und den Wasserabfluss beeinträchtigen, wenn sie sich an Durchlässen und Brücken ablagern. Durch einen so entstehenden Rückstau im Gewässer könnten bei Hochwasser die Anliegergrundstücke und die Bebauung gefährdet werden.
Falls nicht alle Gartenabfälle in die eigene Bio-Tonne passen, können Reste entweder auf einer zugelassenen Kompostierungsanlage entsorgt werden oder sind auf dem eigenen Grundstück außerhalb der Überschwemmungszone mit ausreichendem Abstand zur Böschungsoberkante sachgerecht zu kompostieren. Grundstückseigentümer und Anlieger sollten Gartenabfälle und Bauschutt auf keinen Fall im und am Böschungsbereich von Gewässern ablagern. Auch Gartenhäuser, Schuppen oder ähnliche bauliche Anlagen dürfen nicht am Gewässerrandstreifen erbaut oder aufgestellt werden.
Gewässer und ihre Ufer sind sensible Bereiche in Natur und Landschaft. Im Sinne des Umweltschutzes sollen sie in ihrer Natürlichkeit belassen und ganz besonders vor Belastungen geschützt werden. Nur wenn dem Gewässer genügend Freiraum zugestanden wird, lassen sich naturnahe Ufer erhalten. Deshalb kann ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung unserer heimischen Natur und der Artenvielfalt geleistet werden, wenn bei der Anlage und Nutzung eines Grundstückes Rücksicht auf das Gewässer genommen wird.
Die Termine und Strecken der Gewässerschau können auf der Internetseite des Kreises Herford eingesehen werden, weitere Fragen zum Thema werden von Frau Kaiser (Tel.: 05221/13-2256), Frau Hopfinger (Tel.: 05221/13-2230) und Frau Nagel (Tel.: 05221/13-2240) gerne beantwortet.
Bekanntmachung der Gewässerschau 2019 im Kreis Herford
Die Schau der nachstehend genannten Gewässer wird 2019 von der Kreisverwaltung Herford -untere Wasserbehörde- nach folgendem Plan durchgeführt:
Nr | Gewässerstrecke | Schautag | Uhrzeit | Treffpunkt |
1 | Else ab Kreisgrenze bis Einmündung der neuen Else | Dienstag, 12.03.2019 |
09.00 Uhr | Rödinghausen Brücke – Spenger Straße |
2 |
Neue Else und Else Beginn Neue und Else bis zum Naturschutzgebiet |
Donnerstag, 14.03.2019 |
09.00 Uhr |
Bünde, Dammstraße – vor der Wassergewinnungsanlage |
3 | Darmühlenbach mit Nebengewässern Quelle bis Gut Bökel |
Dienstag, 19.03.2019 |
09.00 Uhr | Rödinghausen, Im Kracht 26 |
4 | Hellebach Quelle bis Einmündung in die Aa Tiefentalbach Quelle bis Einmündung in die Werre |
Donnerstag, 21.03.2019 |
09:00 Uhr 14:00 Uhr |
Herford, Vinnerholzweg – Kreuzung Hellebach Am Brinke – Hombergstraße |
5 | Brandbach Gemeindegrenze Kirchlengern bis Einmündung in die Else |
Dienstag, 26.03.2019 |
09.00 Uhr | Kirchlengern, vor dem Klärwerk Hiddenhausen, Kirchengerner Straße 1 |
6 |
Südholzbach – Westarm Quelle bis Einmündung in den Moorbach Ellerbach Quelle bis Einmündung in den Spenger Mühlenbach |
Donnerstag, 28.03.2019 |
09.00 Uhr 11:30 Uhr |
Spenge, Südholz, Höhe Hausnr. 55 Kreuzung Schmiedestraße / Jellinghausstraße |
7 | Rehmerloh – Mennighüffer Mühlenbach Kommunalgrenze bis Einmündung in die Werre Wulferdingsener Bach Quelle bis Kreisgrenze Bollbach Kreisgrenze bis Kreisgrenze |
Montag, 01.04.2019 |
09.00 Uhr 14:00 Uhr |
Löhne, Schloss Ulenburg – Eschweg Im Holze – Mühlenweg |
8 |
Forellenbach |
Mittwoch, 03.04.2019 |
09.00 Uhr | Vlotho, Einmündung in die Weser |
9 |
Renkensbach Quelle bis Einmündung in die Jölle Sudholzbach Quelle bis Einmündung in die Jölle Namenloses Gewässer am Zuckerbrink Quelle bis Einmündung in die Jölle |
Donnerstag, 04.04.2019 |
09.00 Uhr | Herford, Lübbecker Straße – Im Dorf |
10 |
Enger Mühlenbach mit Nebengewässern Quelle bis Einmündung in den Brandbach |
Dienstag, 09.04.2019 |
09.00 Uhr |
Enger, Kreuzung Schulstraße / Oldinghauser Straße |
11 | Nebengewässer vom Lippinghauser Bach Quelle bis Einmündung in den Lippinghauser Bach Brandbach Gemeindegebiet Hiddenhausen |
Donnerstag, 11.04.2019 |
09.00 Uhr | Hiddenhausen, Milchstraße / Höhe Hausnr. 12 |
Soweit die vorgenannten Gewässer eingedeicht sind, wird im Zusammenhang mit der Gewässerschau die Deichschau durchgeführt.
Die Schautermine werden hiermit gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) i.d.F.d.B. vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559 / SGV. NRW. 77) in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gegeben.
Den zur Gewässer- und Deichunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern der Gewässer und Deiche, den zur Benutzung der Gewässer Berechtigten, den Fischereiberechtigten und der unteren Naturschutzbehörde wird hiermit Gelegenheit zur Teilnahme und Äußerung gegeben.