Alljährliche Gewässerschauen im Kreis Herford starten

Kreis Herford. In diesem Jahr werden ab dem 12. März die Gewässerschauen durch Mitarbeitende der Unteren Wasserbehörde des Kreises Herford und der jeweiligen Städte und Gemeinden durchgeführt. Jedes Jahr werden verschiedene Gewässer in Augenschein genommen, um im gesamten Kreisgebiet eventuell bestehende wasserwirtschaftliche Missstände aufzudecken. In diesem Jahr werden vom 12. März bis zum 11. April insgesamt 18 Gewässer im Kreisgebiet überprüft (Liste siehe Anhang).

Bei den Gewässerschauen handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises, wozu auch private Grundstücke betreten werden dürfen. In den letzten Jahren sind bei den Gewässerschauen beispielsweise immer wieder Ablagerungen von Gartenabfällen, Ast- und Rasenschnitt, aber auch Bauschutt in den Böschungsbereichen der Gewässer festgestellt worden. Dadurch werden die Sicherheit und der Schutz der Ufer gefährdet und erforderliche Gewässerunterhaltungsmaßnahmen erschwert. Abgerutschte Gartenabfälle können Gewässer verunreinigen und den Wasserabfluss beeinträchtigen, wenn sie sich an Durchlässen und Brücken ablagern. Durch einen so entstehenden Rückstau im Gewässer könnten bei Hochwasser die Anliegergrundstücke und die Bebauung gefährdet werden.

Falls nicht alle Gartenabfälle in die eigene Bio-Tonne passen, können Reste entweder auf einer zugelassenen Kompostierungsanlage entsorgt werden oder sind auf dem eigenen Grundstück außerhalb der Überschwemmungszone mit ausreichendem Abstand zur Böschungsoberkante sachgerecht zu kompostieren. Grundstückseigentümer und Anlieger sollten Gartenabfälle und Bauschutt auf keinen Fall im und am Böschungsbereich von Gewässern ablagern. Auch Gartenhäuser, Schuppen oder ähnliche bauliche Anlagen dürfen nicht am Gewässerrandstreifen erbaut oder aufgestellt werden.

Gewässer und ihre Ufer sind sensible Bereiche in Natur und Landschaft. Im Sinne des Umweltschutzes sollen sie in ihrer Natürlichkeit belassen und ganz besonders vor Belastungen geschützt werden. Nur wenn dem Gewässer genügend Freiraum zugestanden wird, lassen sich naturnahe Ufer erhalten. Deshalb kann ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung unserer heimischen Natur und der Artenvielfalt geleistet werden, wenn bei der Anlage und Nutzung eines Grundstückes Rücksicht auf das Gewässer genommen wird.

Die Termine und Strecken der Gewässerschau können auf der Internetseite des Kreises Herford eingesehen werden, weitere Fragen zum Thema werden von Frau Kaiser (Tel.: 05221/13-2256), Frau Hopfinger (Tel.: 05221/13-2230) und Frau Nagel (Tel.: 05221/13-2240) gerne beantwortet.

 

Bekanntmachung der Gewässerschau 2019 im Kreis Herford
Die Schau der nachstehend genannten Gewässer wird 2019 von der Kreisverwaltung Herford -untere Wasserbehörde- nach folgendem Plan durchgeführt:

Nr Gewässerstrecke Schautag Uhrzeit Treffpunkt
1 Else ab Kreisgrenze bis Einmündung der neuen Else Dienstag,
12.03.2019
09.00 Uhr Rödinghausen
Brücke – Spenger Straße
2 Neue Else und Else
Beginn Neue und Else bis zum Naturschutzgebiet
Donnerstag,
14.03.2019
09.00 Uhr Bünde,
Dammstraße – vor der Wassergewinnungsanlage
3 Darmühlenbach mit Nebengewässern
Quelle bis Gut Bökel
Dienstag,
19.03.2019
09.00 Uhr Rödinghausen,
Im Kracht 26
4 Hellebach
Quelle bis Einmündung in die Aa
Tiefentalbach
Quelle bis Einmündung in die Werre
Donnerstag,
21.03.2019
09:00 Uhr
14:00 Uhr
Herford,
Vinnerholzweg – Kreuzung Hellebach
Am Brinke – Hombergstraße
5 Brandbach
Gemeindegrenze Kirchlengern bis Einmündung in die Else
Dienstag,
26.03.2019
09.00 Uhr Kirchlengern,
vor dem Klärwerk Hiddenhausen,
Kirchengerner Straße 1
6 Südholzbach – Westarm
Quelle bis Einmündung in den Moorbach
Ellerbach
Quelle bis Einmündung in den Spenger Mühlenbach
Donnerstag,
28.03.2019
09.00 Uhr
11:30 Uhr
Spenge,
Südholz, Höhe Hausnr. 55
Kreuzung Schmiedestraße / Jellinghausstraße
7 Rehmerloh – Mennighüffer Mühlenbach Kommunalgrenze bis Einmündung in die Werre
Wulferdingsener Bach
Quelle bis Kreisgrenze
Bollbach
Kreisgrenze bis Kreisgrenze
Montag,
01.04.2019
09.00 Uhr
14:00 Uhr
Löhne,
Schloss Ulenburg – Eschweg
Im Holze – Mühlenweg
8

Forellenbach
Einmündung in die Weser bis Einmündung der Linnenbeeke

Mittwoch,
03.04.2019
09.00 Uhr Vlotho,
Einmündung in die Weser
9 Renkensbach
Quelle bis Einmündung in die Jölle
Sudholzbach
Quelle bis Einmündung in die Jölle
Namenloses Gewässer am Zuckerbrink
Quelle bis Einmündung in die Jölle
Donnerstag,
04.04.2019
09.00 Uhr Herford,
Lübbecker Straße – Im Dorf
10 Enger Mühlenbach mit Nebengewässern
Quelle bis Einmündung in den Brandbach
Dienstag,
09.04.2019
09.00 Uhr Enger,
Kreuzung Schulstraße / Oldinghauser Straße
11 Nebengewässer vom Lippinghauser Bach
Quelle bis Einmündung in den Lippinghauser Bach
Brandbach
Gemeindegebiet Hiddenhausen
Donnerstag,
11.04.2019
09.00 Uhr Hiddenhausen,
Milchstraße / Höhe Hausnr. 12

Soweit die vorgenannten Gewässer eingedeicht sind, wird im Zusammenhang mit der Gewässerschau die Deichschau durchgeführt.
Die Schautermine werden hiermit gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) i.d.F.d.B. vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559 / SGV. NRW. 77) in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gegeben.
Den zur Gewässer- und Deichunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern der Gewässer und Deiche, den zur Benutzung der Gewässer Berechtigten, den Fischereiberechtigten und der unteren Naturschutzbehörde wird hiermit Gelegenheit zur Teilnahme und Äußerung gegeben.

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