Kreis Herford. Auch im Kreis Herford wird nach einem neuen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Neben Diskotheken, Museen, Kinos, Theater, Schwimmbäder sind jetzt alle Bars, Clubs, Saunen, Fitness-Studios, ab heute geschlossen. Auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden Einschränkungen angeordnet, so werden die Anzahl der Besucher reduziert und Kantinen, Cafeterien für Patienten und Besucher geschlossen. Ebenso Spielhallen und Wettbüros und Prostitutionsbetriebe. Auch Einrichtungshäuser und Einkaufszentren haben Zugangsbeschränkungen. Ab sofort ist der Aufenthalt nur gestattet, wenn man dort dringende und tägliche Einkäufe erledigen kann.
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen – dazu gehören auch Versammlungen unter freien Himmel. Lediglich Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge dienen (z.B. Wochenmärkte), können noch stattfinden.
Die Zugänge zu bestimmten Einrichtungen sind nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung, Beschränkung der Besucheranzahl, Mindestabstände) erlaubt. Dazu gehören: Bibliotheken, Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.
Ab Dienstag, 17. März, werden alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen sowie in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen nicht mehr stattfinden. Ab Dienstag wird es ebenfalls keine Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen geben.
Der aktuelle Erlass regelt auch das Verhalten von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist es für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt untersagt, Gemeinschaftseinrichtungen, wie unter anderem Kindertagesstätten und Krankenhäuser, zu betreten.
Diese Anordnungen sind zunächst befristet bis zum 19. April.
Auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.kreis-herford.de werden die aktuellen Entwicklungen und Erlasse zusammengefügt. Wer darüber hinaus noch Fragen hat, wendet sich z.B. an das Corona-Bürgertelefon des Kreises: Die Nummer 05221 – 13 15 00. In den Einrichtungen des Gesundheitswesens, aber auch in Schulen, Kitas und Rathäusern mehren sich die Anfragen. Deshalb werden dort die Anrufe gebündelt. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8-16 Uhr, samstags von 10 – 15 Uhr und sonntags von 10 – 13 Uhr besetzt.