Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen

Weitere Impftermine für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen

Kreis Herford. Von Samstag 24. April bis Sonntag 02. Mai steht im Impfzentrum erneut eine begrenzte Anzahl an Terminen für Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von Pflegebedürftigen zur Verfügung. Bei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ist zu beachten, dass die pflegebedürftige Person entweder über 70 Jahre alt sein oder eine Vorerkrankung nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung haben muss. Eine entsprechende Übersicht ist dem Text beigefügt. Sowohl Schwangere als auch Pflegebedürftige können maximal zwei Kontaktpersonen bestimmen. Die impfwillige Person muss ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben und Berechtigungsnachweise (Nachweis über Pflegebedürftigkeit; Mutterpass etc.) vorlegen.

Die Terminaktion verläuft parallel zu der bereits gestarteten Aktion für die Menschen mit Vorerkrankungen. Diese Personen mit bestimmten Vorerkrankungen können bereits seit Mittwoch selbstständig ihre Termine buchen.

Die Impfterminvergabe für die o.g. Kontaktpersonen ist ab Freitagnachmittag (23.04.) über die Internetseite des Kreises Herford möglich. Über ein Kontaktformular muss die konkrete Priorisierung ausgewählt werden und anschließend kann der Erst- und der Zweittermin selbständig gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung beider Termine stehen alle notwendigen Informationen bereit und die auszufüllenden Formulare können herunterladen werden. Die buchenden Personen erhalten außerdem eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Das Buchungsportal findet man unter folgendem Link: www.kreis-herford.de/impftermine. Es ist zudem unter folgendem QR-Code zu erreichen:

” src=”cid:image004.jpg@01D73849.532DAF70″ alt=”Corona Schutzimpfung” align=”left” hspace=”12″ v:shapes=”Grafik_x0020_2″ class=”Apple-web-attachment Singleton”>

Wichtig ist, dass die Personen zum Impftermin die Zugehörigkeit zu der Gruppe der Kontaktpersonen nachweisen. Eine Übersicht über die Berechtigung und die notwendigen Dokumente sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Ohne diese Nachweise kann leider keine Impfung erfolgen.

 

Kreisdirektor Markus Altenhöner: „Bereits vom 19.04. – 23.04. haben wir eine Sonderaktion für diesen Personenkreis gestartet. Die Terminvergabe verlief reibungslos und die Termine waren bereits nach wenigen Stunden vergeben. Durch die notwendige Überprüfung der Berechtigung am Eingang des Impfzentrums ließen sich geringfügige Wartezeiten leider nicht immer verhindern, aber natürlich konnten alle ihre Impfung erhalten“.

 

Landrat Jürgen Müller ergänzt: „Die letzte Sonderaktion konnte längst nicht alle Anfragen decken. Auch mit den neuen Terminkapazitäten werden wir sicherlich nicht allen Berechtigten helfen können, aber wir kommen nun wieder einen Schritt weiter bis die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte genügend Impfdosen erhalten. Falls weitere Sonderaktionen geplant werden, informieren wir über unsere Internetseite und die sonstigen Medien.“

 

Für Rückfragen bezüglich der Terminbuchung oder bei Fragen zu den zwingend notwendigen Nachweisen steht das Bürgertelefon des Kreises Herford unter der Nummer 05221 13-1500 zur Verfügung.

 

Die Impfungen der weiteren priorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter. Nur für Termine, die über die kassenärztliche Vereinigung aufgrund des Alters gebucht wurden, gibt es die Möglichkeit Partnerinnen und Partner bei der Terminvergabe zu berücksichtigen.

 

Übersicht über die notwendigen Dokumente

Kontaktperson muss den Wohnsitz im Kreis Herford haben
Kontaktperson einer

 

schwangeren Person

 

Kontaktperson einer

 

pflegebedürftigen Person über 70 Jahre

 

(Pflegebedürftige Person lebt nicht in einer Einrichtung)

Kontaktperson einer

 

pflegebedürftigen Person mit Vorerkrankung (en) nach § 3Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV

 

(Pflegebedürftige Person lebt nicht in einer Einrichtung)

Notwendige Dokumente: Notwendige Dokumente: Notwendige Dokumente:
 

·         Bescheinigung durch die schwangere Person

(Dokument kann bei Terminvergabe heruntergeladen werden)

 

 

·         Bescheinigung des Impfanspruchs als Kontaktperson durch pflegebedürftige Person auszufüllen

(Dokument kann bei Terminvergabe heruntergeladen werden)

 

·         Bescheinigung des Impfanspruchs als Kontaktperson durch pflegebedürftige Person auszufüllen

(Dokument kann bei Terminvergabe heruntergeladen werden)

 

·         Nachweis der Berechtigung durchKopie Mutterpass

oder

(falls noch kein Mutterpass vorhanden) Bescheinigung über Schwangerschaft durch Gynäkologin / Gynäkologe

 

·         Nachweis der Pflegebedürftigkeit (durch Schreiben der Pflegekasse oder ähnlichem)

 

·         Altersnachweis der pflegebedürftigen Person 70 Jahre oder älter

 

 

·         Nachweis der Pflegebedürftigkeit (durch Schreiben der Pflegekasse oder ähnlichem)

 

Nachweis über Vorerkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV der pflegebedürftigen Person durch hausärztliches Attest

 

Vorerkrankung mit hoher Priorität (§ 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV) sind:

·         Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,

·         Personen nach Organtransplantation,

·         Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

·         Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,

·         Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

·         Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,

·         Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,

·         Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

·         Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert