Informationen zum Infektionsfall bei einer Veranstaltung in der Diskothek X
Informationen zum Infektionsfall bei einer Veranstaltung in der Diskothek X
An einer Veranstaltung in der Diskothek „X“ hat am Freitag, den 23.07.2021, eine mittlerweile an Covid-19 erkrankte und positiv getestete Person teilgenommen. Sie war nach jetzigem Kenntnisstand in der Zeit von 23:30 bis 6:00 Uhr am nächsten Morgen in den Räumlichkeiten der Diskothek. An der besagten Veranstaltung haben rund 1.200 Menschen teilgenommen.
Vorkehrungen im Vorfeld
Bereits im Vorfeld wurden von Seiten des Kreises, des Ordnungsamtes Herford und des Veranstalters entsprechende Vorkehrungen getroffen: Der Veranstaltung war ein ordnungsgemäßer Antrag beim Herforder Ordnungsamt vorausgegangen. Auch im Krisenstab des Kreises wurde die Veranstaltung thematisiert und Szenarien für Ausbruchsfälle vorbereitet. Zudem wurde das Hygienekonzept im Vorfeld durch das Kreis-Gesundheitsamt ausgiebig geprüft. So wurde beispielsweise technischer Sachverstand für die Prüfung der Belüftungsanlage hinzugezogen. Die Anlage – die technisch auf dem neuesten Stand ist – sorgt alle sieben Minuten für einen kompletten Luftaustausch mit Frischluft und ohne Umluft. Darüber hinaus wurden Innenraumfilter eingesetzt.
Die Besucherkapazität wurde gemäß Corona-Vorgaben reduziert. Von möglichen 2.400 Besucher*innen waren 1.500 zulässig – rund 1.200 waren letztendlich anwesend. Teilnehmen durften nur negativ Getestete, Genesene sowie vollständig Geimpfte. Die Rückverfolgbarkeit aller Besucher wurde gewährleistet, die für die Teilnahme zwingend symptomlos sein mussten. Während der beiden Veranstaltungen am Freitag und Samstag wurden seitens des Ordnungsamtes der Stadt Herford engmaschige Kontrollen durchgeführt, dabei wurde kein Verstoß gegen das Hygienekonzept festgestellt. „Wir haben uns mit dem Ordnungsamt stetig ausgetauscht und sehr eng zusammengearbeitet“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
Vorgehen nach Bekanntwerden des Infektionsfalls
Nachdem das Kreis-Gesundheitsamt über die Infektion der betroffenen Person informiert wurde, wurden alle dem Gesundheitsamt mitgeteilten engen Kontaktpersonen unmittelbar kontaktiert und unter Quarantäne gestellt. Die rund 1.200 Besucher*innen wurde entweder per SMS, per E-Mail oder Telefon kontaktiert und zum Absolvieren eines Schnelltests aufgefordert. Entsprechende Texte für das Versenden von SMS und Mails wurden im Vorfeld für den Fall eines Ausbruchs bereits vorbereitet. Auch über die eigenen Kanäle – Presseinformation, soziale Medien – informierte der Kreis unmittelbar nach Bekanntwerden des Infektionsfalls. Die Testzentren im Kreis wurden über die Geschehnisse und das zu erwartende Aufkommen informiert, die Erreichbarkeit des Bürgertelefons wurde auch am Sonntag sichergestellt.
Bislang keine weiteren positiven Testergebnisse
„Von den Testzentren gab es die Rückmeldung, dass bislang mehrere hundert Besucher*innen der Veranstaltung unserem Aufruf gefolgt sind und sich haben testen lassen“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner. „Bislang gab es unter den Teilnehmer*innen keine weiteren positiven Schnelltests. Ein weiteres Ausbruchsgeschehen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar“.
Keine Quarantäne für alle 1.200 Besucher*innen
Das Kreis-Gesundheitsamt stellte alle engen Kontaktpersonen der infizierten Personen unter Quarantäne. Dazu zählen die Kontaktpersonen aus der Veranstaltung und dem familiären Umfeld. Die RKI-Richtlinien definieren eine enge Kontaktperson als eine Person, die sich mit dem oder der Infizierten länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz in einem Gespräch befand.
„Wir haben uns auch die Frage gestellt, ob wir alle Besucher*innen der Veranstaltung unter Quarantäne stellen müssen. Dabei sind wir zur Prüfung verpflichtet, was verhältnismäßig und geboten ist und was nicht. Wir müssen hier ein potentielles Ansteckungsrisiko betrachten und es gegenüber den Grundrechten derjenigen in Verhältnis setzen, bei denen man über eine Quarantäne nachdenkt. Hier spielen die Fragen des Hygienekonzeptes, der Belüftung, der Anzahl intensiver Kontakte und Infektionen im Nachgang, die Frage der Zugangskontrollen für Geimpfte, Getesteten und Genesenen eine wichtige Rolle“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner, der weiter ausführt:
„Für die Krisenstabsarbeit wäre es sicherlich einfacher gewesen, wenn das Land im Blick auf die steigenden Inzidenzwerte Großveranstaltungen untersagt hätte. Es war zu erwarten, dass an diesem besagten Wochenende gerade junge Menschen nach so langer Zeit endlich mal wieder feiern wollen – vor allem, wenn es erlaubt ist. Die Schwierigkeit bei der Öffnung der Diskothek für nur ein Wochenende ergab sich auch daraus, dass die Zahlen derzeit wieder etwas steigen, weil auch immer mehr Reiserückkehrer aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten zurückkehren. Wir werden aber auch lernen müssen, verantwortungsvoll mit dem Virus umzugehen, auch wie wir heute und zukünftig mit Infektionsgefahren bei Veranstaltungen und Ähnlichem umgehen. Grundsätzlich haben wir uns im Kreis Herford immer dafür ausgesprochen, im verantwortlichen Rahmen Öffnungsschritte zu versuchen. Von unserer Seite haben wir die Veranstaltung mit der Stadt Herford bestmöglich vorbereitet und Vorkehrungen für einen Ausbuchsfall getroffen.“
Hintergründe zum Infektionsfall
Ob es sich bei der Infektion um eine Mutationsvariante handelt, ist noch nicht bekannt. Die Sequenzierungsergebnisse stehen noch aus. Die Person hatte im Laufe des Wochenendes Symptome entwickelt und sich daraufhin einem PCR-Test unterzogen. Weitere Corona-Fälle im Zusammenhang mit diesem Fall sind noch nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Person im familiären Umfeld infiziert hat.