Impftermine für Vorerkrankte

Impftermine für Vorerkrankte können ab Montag für eine Woche beim Kreis gebucht werden – Impfungen der Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind starten am 8. April über die Kassenärztliche Vereinigung

 

Kreis Herford. Im Impfzentrum des Kreises Herford können in der kommenden Woche Personen mit schweren Vorerkrankungen geimpft werden. Dieses Vorgehen wird durch den neusten Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.03.2021 möglich.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021. Danach soll die Impfung von Personen mit Vorerkrankungen bei den Hausärzten erfolgen.

 

Landrat Jürgen Müller: „Ich bin sehr erleichtert, dass wir nun auch gerade schwervorerkrankten Menschen eine Impfung anbieten können. Diese gesundheitlich geschwächten Menschen haben lange zurückstehen müssen. Dass wir jetzt endlich Gelegenheit haben, zu helfen freut mich sehr. Ich bitte gleichzeitig um Verständnis, dass wir diese Impftermine nur so kurzfristig anbieten konnten und zunächst auch nur begrenzt. Bei dieser sehr dynamischen Lage der Bereitstellung von Impfstoffen bleibt uns derzeit mitunter nur die Möglichkeit, spontan zu reagieren.“

 

Bis einschließlich 05.04. stehen im Impfzentrum zusätzliche BioNTech-Termine für Menschen bereit, die aufgrund einer besonderen Erkrankungssituation eine sofortige Impfung benötigen.

Für diese Termine wurde ein entsprechendes separates Impfkontingent zur Verfügung gestellt.

 

Die ersten beiden Tage werden mit den bereits vorliegenden Anträgen gebucht, ab dem 31.03. sind täglich weitere Termine frei.

 

Die Impfterminvergabe für die kommende Woche wird über den Kreis Herford organisiert. Termine können ausschließlich Personen erhalten, die erhebliche Vorerkrankungen (s. Liste unten), ein ärztliches Zeugnis von ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt haben und ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben. Der Arzt muss die Zugehörigkeit zur Gruppe 2 „Hohe Priorität“ bescheinigen. Dieses Attest muss im Impfzentrum vor der Impfung vorgelegt werden. Ohne ein solches Attest, kann leider keine Impfung erfolgen.

 

Die Terminbuchungen starten in der kommenden Woche von 8 -16 Uhr über das Bürgertelefon des Kreises Herford: 05221 – 13 15 00. Dort werden die Kontaktdaten abgefragt. In den folgenden Tagen melden sich die Mitarbeiter*innen vom Terminteam des Kreises telefonisch, um die Impftermine mit den berechtigten Personen zu vereinbaren.

 

Es werden ausschließlich Impftermine vergeben für Personen die laut aktueller Impfverordnung, ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

 

Berechtigung für die o.g. Impftermine im Überblick:

 

·         Wohnsitz im Kreis Herford

·         Vorerkrankung mit hoher Priorität (§ 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV)

o   Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,

o   Personen nach Organtransplantation,

o   Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

o   Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,

o   Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

o   Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,

o   Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,

o   Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

o   Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

o   Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

·         Ärztliches Attest über die hohe Priorität nach § 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV

 

 

 

Erste Überlegungen: Vorziehen der Ü80-Jährigen

 

Auch der Kreis Herford hatte überlegt, wie auch andere Kreise in OWL, die Termine der Ü80-Jährigen vorzuziehen. Für diese Personengruppe sind noch bis  Ende April Ersttermine geplant. Durch eine neue Regelung des Landes hätte aber ein Vorziehen der Termine zur Folge, dass der Zweittermin nicht mehr nach 3 Wochen, sondern nach 6 Wochen erfolgen muss. Dadurch könnten zwar Erstimpfungen eher erfolgen, aber der Vollschutz, der erst nach der zweiten Impfdosis gegeben ist, wäre nicht eher als ursprünglich erreicht. Eine Verlegung der Termine hätte mehr Verwirrung als Nutzen zur Folge.

Daher hat der Kreis Herford sich dazu entschieden, die geplanten Termine so zu belassen und eine weitere sehr vulnerable Personengruppe zu berücksichtigen.

 

Personen über 80 Jahre, die noch keinen Impftermin haben, können sich weiterhin über die Telefonnummer 116 117 einen Termin buchen. Es stehen noch Termine für diese Gruppe zur Verfügung.

 

Impfungen der 70 bis 79 Jährigen sind ab dem 08.04. geplant

 

Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

 

Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet.

 

Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, ist es geplant, dass die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen.

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