Impftermine für weitere Personengruppen im Impfzentrum

Impftermine für weitere Personengruppen im Impfzentrum – Terminvergabe über KVWL-Buchungssysteme – Sonderaktion des Kreises für Lebensmitteleinzelhandel

 

Kreis Herford. Ab morgen (Donnerstag, den 06.05.2021) können weitere Personengruppen über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (Online-Buchungsportal: www.116117.de / Telefonische Buchung: 116 117 oder (0800) 116 117 02.) Impftermine im Impfzentrum vereinbaren. Bereits seit Montag haben Lehrerinnen und Lehrern der weiterführenden Schulen Impftermine erhalten.

 

So können nun weitere Kontaktpersonen von Schwangeren und nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen einen Impftermin vereinbaren. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.

 

Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt,

dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.

 

Start für Teile der Priorität 3 gemäß § 4 Coronavirus-Impfverordnung

Darüber hinaus handelt es sich bei den nun impfberechtigten Personengruppen um einen Teil der Berechtigten nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung – also um Personen mit einer „erhöhten Priorität“.

Dazu zählen laut Erlasslage Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten (Verkaufspersonal mit Kundenkontakt), Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher und Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Aufgrund von offen gebliebenen Fragen hat das MAGS eine Klarstellung für den morgigen Tag angekündigt, da die heutige Erlasslage in Teilen unkonkret war.

 

Den weiteren Personen aus der Priorität 3 (§ 4 Coronavirus-Impfverordnung)  – auch solchen mit entsprechenden Vorerkrankungen und weiteren Personengruppen der kritischen Infrastruktur – kann zurzeit noch kein Impfangebot gemacht werden.

Sonderregelung für Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels

 

Beschäftigte des Einzelhandels (Verkaufspersonal mit Kundenkontakt) sollen ab morgen Nachmittag bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021, ihren Impftermin über die Internetseite des Kreises Herford buchen.

 

Wichtig: Erst wenn über das kreiseigene Buchungsportal die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels keine Termine mehr buchen können, werden Sie gebeten, über die Buchungssysteme der KVWL zu buchen, um Doppelbuchungen zu vermeiden.

 

„Wir setzen als Kreis Herford damit ein bewusstes Signal für die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels. Sie sind seit Ausbruch der Pandemie durchgängig für uns alle im Einsatz. Sie leisten eine enorm wichtige Arbeit, auf die wir nicht verzichten können. Daher bin ich froh, dass wir ihnen jetzt nicht „nur“ Dankeschön sagen, sondern dieser Berufsgruppe ein Sonderkontingent von 1.500 Impfdosen zur Verfügung stellen können. Damit sind sie demnächst endlich weitgehend geschützt“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.

 

Über ein Kontaktformular können die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels einen Erst- und Zweittermin selbständig buchen. Nach erfolgreicher Buchung beider Termine stehen alle notwendigen Informationen bereit und die auszufüllenden Formulare können herunterladen werden. Die buchenden Personen erhalten außerdem eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Das Buchungsportal findet man unter folgendem Link: www.kreis-herford.de/impftermine. Es ist zudem unter folgendem QR-Code zu erreichen:

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Wichtig ist, dass die Beschäftigten zum Impftermin eine ausgefüllte Bescheinigung ihres Arbeitgebers (zu finden  unter www.kreis-herford.de/impftermine) inklusive der auf der Internetseite angegebenen Unterlagen mitbringen. Ohne diese Nachweise kann leider keine Impfung erfolgen.

 

Für Rückfragen bezüglich der Terminbuchung oder bei Fragen zu den zwingend notwendigen Nachweisen steht das Bürgertelefon des Kreises Herford unter der Nummer 05221 13-1500 zur Verfügung.

 

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