Erste bestätigte Affenpocken-Infektion im Kreis Herford

Kreis Herford. Im Kreis Herford gibt es den ersten bestätigten Fall einer Affenpocken-Infektion. Die entsprechenden Isolations-und Hygienemaßnahmen wurden umgehend eingeleitet. Bislang ist der Krankheitsverlauf mild. Weitere Informationen können wir aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht herausgeben.

Grundsätzliche Infos zum Vorgehen im Falle einer Affenpocken-Infektion:

Liegt ein Verdachtsfall vor, werden eine spezifische Diagnostik und strikte häusliche Isolations- und Hygienemaßnahmen eingeleitet. Sollte sich das Ergebnis bestätigen, kann die Isolation frühestens 21 Tage nach Auftreten der ersten klinischen Symptome verlassen werden – und auch nur dann, wenn die letzten Hautveränderungen abgeheilt sind.

Die Überwachung der Isolations- und Quarantänemaßnahmen erfolgt durch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Das Gesundheitsamt begleitet die Betroffenen durch die Erkrankung, informiert über den Krankheitsverlauf und hält telefonisch regelmäßigen Kontakt aufrecht. Dafür gibt es im Kreis-Gesundheitsamt feste Ansprechpartner. Weitere Strukturen sind im Aufbau.

Die Maßnahmen für Kontaktpersonen richten sich nach der Nähe sowie Intensität des stattgefundenen Kontaktes. Sie reichen von der Bereitstellung von Informationsmaterial, über Beratungsgespräche für den Fall beginnender Symptome bis hin zur 21-tägigen häuslichen Quarantäne nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person.

Infos zu Krankenhausaufenthalten:

Die Behandlung von Affenpockenerkrankungen richtet sich nach der Erkrankungsschwere und ist nicht grundsätzlich in einem Krankenhaus notwendig. Da viele Personen bereits durch eine Pockenimpfung einen Schutz vor schweren Verläufen haben, entwickeln sich oft nur Hauteffloreszenzen. So zum Beispiel im Genitalbereich. Für die Behandlung schwerer Verläufe stehen Kliniken mit Infektionsstationen zur Verfügung, die auch die Isolation eines betroffenen Patienten sicherstellen können.

Infos zu Impfungen gegen Affenpocken:

Jede relevante Kontaktperson wird durch das Gesundheitsamt informiert und beraten. Hierzu gehört auch die Empfehlung zur Impfung, damit das Risiko eines Erkrankungsausbruchs für die Betroffenen möglichst gering bleibt und eine mögliche Infektionskette unterbrochen wird. Informationsmaterial wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und über die Seiten des RKI veröffentlicht. Über die STIKO gibt es stets aktualisierte Empfehlungen für Risikogruppen.

Der von der EMA zugelassene Impfstoff kann laut STIKO zur sog. Postexpositionsprophylaxe – also der Anwendung nach erfolgtem Kontakt zu einer/einem Infizierten – bei Personen ab 18 Jahren bis zu 14 Tage nach dem Kontakt genutzt werden. Der Impfstoff ist ebenfalls zur Indikationsimpfung, also für Personen mit deutlich erhöhtem Risiko, geeignet. Bei eingeschränkter Verfügbarkeit soll eine Priorisierung unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie z.B. Immunschwäche erfolgen.   Diese wird vom MAGS vorgegeben.

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