Sensations Urteil im Sinne des getäuschten Kunden

VW-Abgasskandal: Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln – Erstes
deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines
Schummel-Diesels / VW und Händler geben Verteidigung auf

Es ist der Dammbruch, den Volkswagen im Abgasskandal unbedingt verhindern wollte: eine bindende Entscheidung eines deutschen Oberlandesgerichts zugunsten eines betrogenen Autokäufers.

Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler in einem  geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut.

Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers, die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln sogar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass
die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt hat.

Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen

Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: “Es hat lange gedauert bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle
gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung.

Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen, Hinweisen und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. Weil der
Konzern im Anschluss an eine solche Entscheidung und insbesondere vor der Verjährung Ende 2018 eine Klageflut befürchtet, hat Volkswagen bislang immer alles daran gesetzt, eine solche obergerichtliche
Entscheidung unbedingt zu verhindern.

Bisher haben die VW-Anwälte dieses Ziel mit verschiedenen Kniffen auch erreicht: teilweise hat Volkswagen die eigene Berufung zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig, teilweise hat
Volkswagen schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen Gerichtskosten gezahlt wie etwa vor dem OLG Naumburg und teilweise wurden auch Einigungen mit den Klägern erreicht, wie sich einer
Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt.

In all diesen Fällen erledigen sich die Prozesse nämlich ohne richterliche Entscheidung, auf die sich andere Geschädigte berufen könnten. Die Oberlandesgerichte dürfen dann nicht mehr gegen Volkswagen
entscheiden, auch wenn sie es wollten.

In dem jetzigen Verfahren vor dem OLG Köln wurde die Berufung überraschend nicht zurückgenommen. Mehr noch: Händler und Volkswagen AG habe sich gegen Ende des Verfahrens nicht einmal mehr aktiv
verteidigt. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: “Wir gehen davon aus, dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat. Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten Autokäufer.”

Pressemeldung der news-aktuell, Foto: Herford-aktuell

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