Poggenpohl – Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Poggenpohl stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Amtsgericht Bielefeld bestellt Sanierungsexperten Manuel Sack als vorläufigen Insolvenzverwalter
Löhne und Gehälter der 270 Beschäftigten werden zunächst
über Insolvenzgeld gesichert
Geschäftsbetrieb läuft weiter – weltweit bekannte Küchenmarke
soll erhalten werden
Investorensuche wird schon in dieser Woche gestartet

Die Poggenpohl Möbelwerke GmbH, ein führender deutscher Hersteller von Premiumküchen, verzeichnet seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie einen erheblichen Auftrags- und Umsatzrückgang. Die daraus resultierenden Liquiditätsengpässe können trotz kurzfristig ergriffener Maßnahmen wie Kurzarbeit und Anpassung der Produktionskapazitäten nicht mehr kompensiert werden. Da Unternehmen mit laufender Restrukturierung das von der Bundesregierung aufgelegte Hilfsprogramm zum Schutz der Wirtschaft in der Corona-Krise nicht in Anspruch nehmen können, musste Poggenpohl am 24. April 2020 beim zuständigen Amtsgericht in Bielefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.

Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Manuel Sack, Partner der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, als vorläufigen Insolvenzverwalter für Poggenpohl bestellt. Für die weiteren Gesellschaften der Poggenpohl-Gruppe im In- und Ausland sind keine Insolvenzanträge gestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mit seinem Team vor Ort, um den Betrieb zu stabilisieren und Auslieferungen zu gewährleisten.

Die Auszahlung der Löhne und Gehälter an die 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Poggenpohl Möbelwerke GmbH für die Monate April bis Juni 2020 soll kurzfristig über eine Insolvenzgeld-Vorfinanzierung gesichert werden.

Das Geschäft von Poggenpohl hatte sich zuletzt stabil entwickelt. Nach dem Umbau des Unternehmens in den vergangenen zwei Jahren verfolgte das Unternehmen konsequent eine Multikanal-Vertriebsstrategie, die unabhängige Händler als wichtigste Vertriebspartner in den Mittelpunkt stellte. Weitere wichtige Vertriebskanäle sind eigene Flagship Stores, der Einzelhandel, Küchenstudios sowie das Projektgeschäft mit größeren Baueinheiten. Zudem hatte Poggenpohl sein Distributionsnetzwerk in Asien mit der Gründung eines Joint Ventures für den Vertrieb Ende 2019 erfolgreich gestärkt. Im Ergebnis sind auch die Auftragsbücher für die zweite Jahreshälfte gut gefüllt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird es daher das Ziel sein, die Restrukturierung von Poggenpohl fortzusetzen und das Unternehmen sowie die Marke zu erhalten.

„Welche verbindende Funktion eine Küche im Haushalt einnimmt, erleben wir momentan alle in unserer eigenen Wohnung: Weil wir nur zu Hause und nicht bei Freunden oder im Restaurant essen können, erleben wir das private Kochen viel intensiver als vorher. Von diesem neuen Gefühl, das sicherlich längere Zeit anhalten wird, kann Poggenpohl profitieren. Deshalb werden wir bereits in dieser Woche mit der Investorensuche starten, und der Geschäftsbetrieb läuft weiter“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Manuel Sack.

„Poggenpohl ist eine Marke, die weltweit große Strahlkraft entfaltet. Wir bei Poggenpohl inszenieren und integrieren Premiumküchen in Wohnungen und Häuser einzigartig hochwertig. Seit 1892 stehen wir für Innovationen im täglichen Leben der Menschen, von der ersten Anbauküche über die erste Massivholzküche bis zur beinahe revolutionären Öffnung der Küche zum Wohnzimmer. ‚Made in Herford‘ war immer ein Garant für richtungsweisendes Design und fortschrittliche Technik. Diese Traditionen wollen wir auch im jetzt begonnenen Verfahren fortsetzen, um Poggenpohl wirtschaftlich in die Zukunft zu führen“, sagt Geschäftsführer Gernot Mang. Eine Schlüsselrolle wird dabei der unabhängige Küchenfachhandel einnehmen.

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