Kreistagsausschüsse und Kreistag ab sofort nur mit 3 G Regel

Politische Gremiensitzungen wie Kreistagsausschüsse und Kreistag ab sofort nur mit 3 G Regel

 

Kreis Herford. Für die Sitzungen kommunaler Gremien gilt ab sofort auch die so genannte 3G-Regel. Das besagt die aktuell gültige Coronaschutzverordnung, die Veranstaltungen und Sitzungen gleichsetzt. Ab einem Inzidenzwert von 35 müssen alle Sitzungsteilnehmer*innen ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen oder einen negativen Test vorweisen (auch mit der Bescheinigung, innerhalb der zurückliegenden 48 Stunden einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test absolviert zu haben, ist der Zutritt erlaubt).

 

„Wir sind an die Vorgaben des Landes gebunden und halten uns daran. Die Verwaltung und politische Gremien haben zudem eine Vorbildfunktion. Uns allen ist daran gelegen, das Ausbruchsgeschehen niedrig zu halten und unser Umfeld zu schützen“, erklärt Landrat Jürgen Müller.

 

Die Verpflichtung betrifft alle Teilnehmer*innen aus Politik und Verwaltung, aber zum Beispiel auch Zuschauer*innen und Pressevertreter*innen. Das Einhalten der 3G-Regel wird kontrolliert; wer den benötigten Nachweis nicht erbringt, darf an der Sitzung nicht teilnehmen.

Beim Kreis Herford betrifft die Verpflichtung nicht nur den Kreistag und die Ausschüsse, sondern auch andere Gremien. Die Verwaltung weist in den Sitzungseinladungen auf die Einhaltung der 3G-Regel hin. Da alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Sitzungssälen dann die 3G-Regel einhalten, gelten am Platz auch Abstands-und Maskenpflicht nicht mehr.

 

Erst wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen hintereinander wieder unter 35 gefallen ist, entfällt auch die Anwendung der 3G-Regel wieder. Angesichts der derzeit hohen Inzidenzwerte ist damit aber nicht so schnell zu rechnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert