Kreis-Gesundheitsamt stellt Genesungsbescheinigungen aus

Kreis-Gesundheitsamt stellt Genesungsbescheinigungen aus

Kreis Herford. Trotz weiteichender Lockerungen und Öffnungsschritte im Kreis Herford, die durch die konstante Unterschreitung des Inzidenzwertes von 35 möglich wurden, sind viele Angebote und Dienstleistungen immer noch an ein negatives Testergebnis geknüpft, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dabei ist zu beachten, dass immunisierte Personen den negativ Getesteten gleichgestellt sind.

Folgender Personenkreis ist nach der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) zu den immunisierten Personen zu zählen:

Geimpfte Person
Eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (Impfausweis oder Impfbescheinigung) ist. Der Status der Immunisierung tritt erst 14 Tage nach der letzten Verabreichung der Impfdosis ein.
Genesene Person
Eine genesene Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises oder eines positiven PCR-Befundes ist.
Eine genesene Person mit einfacher Impfung
Eine genesene Person mit einfacher Impfung ist derjenige, der von einer COVID 19-Infektion genesen ist und nach 6 Monaten eine einmalige Impfstoffdosis erhalten hat.

Während vollständig Geimpfte ihre Immunität durch einen Eintrag im Impfpass nachweisen können, hat der Kreis Herford für Genesene folgende Lösung entwickelt: Alle im Kreis Herford wohnhaften und genesenen Personen haben zwischenzeitlich einen sogenannten Genesenennachweis vom Gesundheitsamt erhalten. Die Ausfertigung der Nachweise ist in der vergangenen Woche im Rahmen einer großangelegten Aktion automatisiert erfolgt. Sollten Nachweise aufgrund eines Umzugs o.ä. nicht angekommen sein, bittet das Gesundheitsamt um eine Rückmeldung an das Postfach Genesung-corona@kreis-herford.de.

Liegt eine Erkrankung länger als 6 Monate zurück, kann ebenfalls ein solches Zertifikat ausgestellt werden – jedoch nur dann, wenn die betroffene Person bereits die erste Impfung erhalten hat. Die Erstellung des Nachweises erfolgt in diesem Fall nicht automatisch, kann jedoch im Gesundheitsamt unter der E-Mail-Adresse Genesung-corona@kreis-herford.de angefordert werden.

Dabei sind persönlichen Daten (Telefonnummer, Geburtsdatum und Adresse) zwingend anzugeben. Nachweise über eine zurückliegenden Infektion – etwa durch ein damaliges PCR-Testergebnis – sind nicht notwendig. Die entsprechenden Daten liegen im Gesundheitsamt vor.

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