Kommunen begrüßen Rettungsschirmgesetz
Kommunen begrüßen Rettungsschirmgesetz – Kommunale Handlungsfähigkeit sichern
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie das NRW-Rettungsschirmgesetz mit einem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro. Das sichert die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Landes finanziell ab. Für den Umgang mit der Corona-Krise und die Bewältigung der direkten und indirekten Folgen ist ein solcher Schritt unabdingbar.
„Das NRW-Rettungsschirmgesetz bewerten wir als deutliches Signal, dass die öffentlichen Haushalte des Landes stabil genug sind, um die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern. Ob die Höhe des Sondervermögens von bis zu 25 Milliarden Euro ausreicht, wird von den angestrebten Maßnahmen und dem weiteren Verlauf der Corona-Krise abhängen. Ein Nachsteuern, auch mit Blick auf die Stabilisierung der kommunalen Haushalte, wird auch notwendig werden“, betonten der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (Stadt Hamm) und die Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister Roland Schäfer (Stadt Bergkamen).
Die kommunalen Spitzenverbände befürworten prinzipiell auch das im Nachtragshaushalt geregelte, schnellere Verfahren für die Verausgabung und die Verkürzung der parlamentarischen Beratungen auf die ausschließliche Befassung im Haushalts- und Finanzausschuss. Das ist in dieser Krisenzeit unzweifelhaft notwendig. Da in diesem Verfahren aber die sonst übliche Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände leider entfallen musste, drängen die Kommune darauf, zumindest ihre Hinweise und Bedürfnisse vor Ort weiterhin ernst zu nehmen und unbedingt zu berücksichtigen.
„Die Städte, Kreise und Gemeinden des Landes stehen bei der Bewältigung der Corona-Krise ganz vorn. Durch ihren Kontakt zu Unternehmen, Einrichtungen und Akteuren vor Ort haben sie schnell unmittelbare Erkenntnisse über Bedarfe und Handlungsnotwendigkeiten. Die Kommunen appellieren daher an die Landesregierung, kommunale Hinweise zu berücksichtigen und zu diesem Zweck die kommunalen Spitzenverbände – wann immer es möglich ist – bei den Entscheidungen zur Verausgabung des Sondervermögens mit einzubeziehen. Kommunale Erkenntnisse dürfen nicht unberücksichtigt bleiben“, so Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer.
Die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände sollten auch dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags für seine Beratungen zur Verfügung gestellt werden. Die Kommunen stehen unkonventionellen Kommunikationswegen offen gegenüber und werden Bewertungen und Hinweise schnellstmöglich abgeben.
Steuerausfälle der Kommunen
Das Sondervermögen aus dem NRW-Rettungsschirmgesetz steht für zusätzlich notwendige Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Es dient aber auch der Deckung der erwarteten Steuermindereinnahmen des Landes. Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass auch die nordrhein-westfälischen Kommunen, ebenso wie das Land, mit erheblichen Einnahmeausfällen rechnen müssen. Dies betrifft zuallererst die Gewerbesteuer, aber auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern, Gebühren und Entgelte sowie das Finanzausgleichsvolumen künftiger Jahre. Diese Einnahmeausfälle werden nicht durch Einsparungen kompensiert werden können.
„Schon vor der Ausbreitung des Coronavirus waren die Kommunen strukturell unterfinanziert. Umso dringlicher sollte nun für Städte, Kreise und Gemeindenebenfalls der Rückgriff auf das Sondervermögen zur Deckung krisenbedingter Steuermindereinnahmen eröffnet oder aber ein anderes, vergleichbares Instrument zur langfristigen Kreditaufnahme geschaffen werden. Schon kurzfristig müssen Vorkehrungen getroffen werden, die die Liquidität der kommunalen Kassen absichern. Bereits jetzt erreichen uns Hinweise aus Kommunen, dass die Zahl der Bieter von Liquiditätskrediten massiv abgenommen hat und die Finanzierungkosten steigen“, so Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer.
Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass neben Kleinstunternehmern, Selbständigen und privatwirtschaftlichen Unternehmen auch kommunale Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und Unterstützung benötigen. Existenzbedrohlich ist es ganz schnell insbesondere für diejenigen, die ihre Geschäftstätigkeit in den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen haben, wie beispielsweise Flughäfen, Messen, Veranstaltungs- und Kongresszentren, Häfen, Bäder und Kultur- sowie Weiterbildungseinrichtungen. Für die kommunalen Unternehmen wie auch für gemeinnützige und Sozialunternehmen besteht keine Möglichkeit, die derzeit vom Bund aufgelegten oder in Planung befindlichen Hilfsprogramme in Anspruch zu nehmen. Nur gewerbliche Unternehmen sind antragsberechtigt, die mindestens 51 Prozent private Anteilseigner und eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Außerdem machen die krisenbedingten Einnahmerückgänge und Mehrausgaben auch den Umgang mit den bereits vor dem Auftreten der Corona-Pandemie bestehenden Finanzierungslücken in den kommunalen Haushalten nicht einfacher. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Liquiditätsprobleme sehen die Kommunen die Neuregelung der Finanzierung flüchtlingsbedingter Ausgaben einschließlich der Geduldeten umso dringlicher. Auch die Lösung des kommunalen Altschuldenproblems und der strukturellen Belastung der Kommunen mit Sozialausgaben gelte es nicht aus den Augen zu verlieren.