Jetzt wird es teuer
Stadt intensiviert Überwachung des ruhenden Verkehrs auch in den Außenbereichen
Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung veranlassen die Stadt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt, in den Außenbereichen vor allem aber auf den für andere Verkehrsteilnehmer*innen reservierten Flächen zu verstärken.
Angewandt werden dabei die seit kurzem geltenden neuen Verwarnungsgeldsätze, die zum Teil drastisch angehoben wurden.
Tatbestände
neu | alt | |
Parken auf Geh- oder Radwegen |
55,- € |
20,- € |
Parken im eingeschränkten Zonenhaltverbot innerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne vorgeschriebene Parkscheibe (z.B. Lange Straße) | 20 € | 10 € |
Parken ohne Parkscheibe (z.B. An der Oelmühle, Amtshof, In der Grund) Parken im absoluten Haltverbot | 20 € | 10 € |
Parken im eingeschränkten Zonenhaltverbot außerhalb der gekennzeichneten Flächen (z.B. Lange Straße) | 25 € | 15 € |
Parken an einer engen Straßenstelle | 35 € | 15 € |
Parken innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halt- oder Parkverbot | 55 € | 10 € |
Parken auf einem Behindertenparkplatz | 55 € | 15 € |
Parken auf einem Taxistand | 25 € | 35 € |
Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | 55 € | 35 € |
Eine gebührenpflichtige Verwarnung ist nicht nur ärgerlich, weil sie teuer, sondern auch weil sie vermeidbar ist. Wer unterwegs ist muss sich nur an die Verkehrsregeln halten und darf beim Parken nicht vergessen, die richtig eingestellte Parkscheibe auszulegen.