Chancen-Aufenthaltsrecht
Kreis Herford. Gut integrierte Geflüchtete, deren Aufenthaltsstatus „geduldet“ lautet, sollen in Deutschland eine Bleiberechtsperspektive bekommen. Das hat insbesondere vor dem Hintergrund des branchenübergreifenden Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt eine enorme Bedeutung.
Demnach sollen geduldete Personen, die sich zum Stichtag am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. Hierfür müssen sie einen Antrag stellen.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen zählen vor allem die Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit oder Ausbildung, Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Identitätsnachweis.
Der betroffene Personenkreis wird von der Ausländerbehörde des Kreises Herford in den kommenden Tagen schriftlich benachrichtigt. Ein entsprechender Antrag wird beigefügt. Darüber hinaus sind die Anträge in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden, im Empfang der Ausländerbehörde und auf der Homepage des Kreises Herford unter www.kreis-herford.de/WIR/Zugewanderte-und-Integration-/Chancen-Aufenthaltsrecht/ sowie unter folgendem QR-Code zu finden:
Weitere Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde des Kreises Herford unter der Telefonnummer 05221 13-2696.
Von der neuen Regelung sollen nur Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Straffällig gewordene Personen sind vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Das gilt auch für Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten und vorsätzlichen Falschangaben oder Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit aktiv verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück.
Ende 2021 hielten sich laut Regierungsangaben 242.029 geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland auf, davon 136.605 seit mehr als fünf Jahren.