Fluss- und Bachwasser nicht für den Garten nutzen

Kreis Herford. Die anhaltende Hitze setzt auch der Natur zu: Tiere, Pflanzen, Büsche und Bäume leiden unter der Wassernot. Aber auch Flüsse, Bäche und Seen macht die Wassernot zu schaffen.

Fluss- und Bachwasser nicht für den Garten nutzen

Die untere Wasserbehörde des Kreises weist deshalb daraufhin, Wasser aus Flüssen und Bächen nicht für die Gartenbewässerung zu nutzen.

Durch die lange Trockenheit ist der Wasserstand der Flüsse und Bäche so niedrig wie lange nicht mehr. Zudem wird das Wasser durch die ungewöhnlich lange Hitzewelle aufgeheizt, so dass der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt. Bundesweit mehren sich die Anzeichen, dass ein massives Fischsterben unmittelbar bevorstehen könnte. In dieser Situation aus einem Fluss oder Bach Wasser zur Gartenbewässerung zu entnehmen, ist rechtswidrig und ökologisch unverantwortlich.

Grundsätzlich ist für jede Entnahme von Wasser aus einem Bach oder Fluss eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich. Es gibt zwar Ausnahmen für den eigenen Bedarf von Gewässeranliegern, diese gelten jedoch nur, wenn dadurch keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer entstehen.
In der derzeitigen, für die Gewässer kritischen Situation sind Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen oder Seen deshalb nicht erlaubt und gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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