NRW-Landesregierung muss Menschen vor Obdachlosigkeit schützen!

NRW-Landesregierung muss Menschen vor Obdachlosigkeit schützen!

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt Auskunft darüber, dass die Zahl der Wohnungslosen in Nordrhein-Westfalen von 2017 bis 2018 um fast 38 Prozent angestiegen ist. Noch dramatischer ist die Lage in Ostwestfalen-Lippe: hier stieg die Zahl nach offiziellen Angaben um 62,3 Prozent auf 4.720 Personen.
„Man muss sich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Marienmünster im Kreis Höxter als obdachlos vorstellen, wenn man das Ausmaß der Wohnungsnot in Ostwestfalen-Lippe nachvollzie-hen will“, erklärt Friedrich Straetmanns, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE. „Den ho-hen Anstieg macht das Ministerium an der Zahl anerkannter Asylbewerberinnen und –bewerber ohne eigenen Wohnsitz fest. Das geht weit an der Realität vorbei“.
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen ist in Nordrhein-Westfalen seit 2015 rückläufig, der Anstieg der ausländischen Bevölkerung ist in der Zeit 2017 bis 2018 geringer gewesen als der durchschnittliche Anstieg in den Jahren 2009 bis 2015, die Zahl der Einbürgerungen lag im Schnitt der Vorjahre.
„Viel sinnvoller ist hier ein Blick auf die Entwicklung des Wohnungsmarkts!“, fordert Straetmanns. „Es werden nicht ansatzweise ausreichend bezahlbare Wohnungen gebaut, um den Bedarf zu decken. Das führt zu noch mehr Spannung und Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt und damit zum weite-ren Anstieg der Mieten. Immer mehr Wohnungen fallen aus der Sozialbindung heraus, öffentlich ge-förderter Wohnungsbau ist für private Investoren aber nicht rentabel. In Bielefeld kostet ein Quad-ratmeter frei finanzierter Wohnungsfläche 10,19 Euro – einem Leistungsbeziehenden wird aber auch nach Anpassung der Beträge nur 6,45 Euro Netto-Kaltmiete erstattet. Bezahlbare Bestandswohnun-gen sind kaum zu finden, die Menschen landen buchstäblich auf der Straße.
Die NRW-Landesregierung sollte dringend einen Mietendeckel nach dem Vorbild des Berliner Senats in Erwägung ziehen, um einen weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit zu verhindern!“

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