Fast 40.000 Kurzarbeiter in OWL
DGB fordert: Ohne Absturz durch die Krise – Kurzarbeitergeld jetzt anheben
Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen: In Ostwestfalen-Lippe haben zum Stichtag 25. März 1.832 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Betroffen sind 38.512 Beschäftigte. Die tat-sächliche Zahl liegt darüber und wird in den kommenden Tagen und Wochen noch weiter rapide nach oben steigen. Eine heute veröffentlichte Sonderauswertung der BA hat schon bundesweit rund 470.000 Anzeigen von Betrieben registriert – eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Diese Zahlen werden sich in den kommenden Monaten erst in der Statistik niederschlagen.
„Arbeitgeber und Bundesregierung müssen sich jetzt bewegen. Auch die Beschäftigten, die nicht unter dem Schutz eines Tarifvertrags stehen, müssen ohne Absturz durch die Krise kommen. Das Kurzarbeitergeld muss auf mind. 80 Prozent angehoben werden“, fordert DGB-Regionsgeschäftsführerin Anke Unger.
Jüngst sind die Regelungen zur Kurzarbeit geändert worden: Betriebe können diese Unterstützung angesichts der Corona-Krise jetzt schneller und früher erhalten und werden zudem von sämtlichen Lohnkosten befreit, da ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Beschäftigten erhalten 60 bzw. 67 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts. „Einen Teil der Entlastung bei den Lohnkosten sollten die Arbeitgeber verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Wenn sie das nicht am Verhandlungstisch zusichern, muss die Bundesregierung die entsprechende Verordnung jetzt anpassen und die Arbeit-geber verpflichten“, fordert Unger.
Zwar sei das Prinzip Kurzarbeit äußerst sinnvoll, denn es helfe, Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. „Aber die Lohneinschnitte sind bitter. Gerade diejenigen mit kleinen Einkommen sind besonders hart betroffen. Viele Beschäftigte geraten durch Mieten und andere finanziellen Verpflichtungen in existenzielle Nöte“, warnt Unger.
Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null – also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent – einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Aber in einer Familie mit einem Kind, in der beispielsweise ein Elternteil zum Mindestlohn beschäftigt ist und der andere Elternteil im Einzelhandel (Teilzeit, 75-%-Tariflohn), wirkt Hartz IV nicht mehr als Auffangbecken. Hier müssen die finanziellen Einbußen rein privat kompensiert wer-den. „In dieser Krise brauchen wir Solidarität und soziale Verantwortung. Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten die Hauptlasten der Krise alleine tragen!“, mahnt Unger.